Altersvorsorge Grundlagen
Renteneintrittsalter
Geändertes Renteneintrittsalter: Ab 2012 gilt die "Rente mit 67" Diese Änderungen beim Renteneintrittsalter werden in Kraft treten:
Eine wichtige Ausnahme:
Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, für den gilt eine Ausnahme beim Renteneintrittsalter. Diese langjährig Versicherten können weiterhin mit 65 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Dabei werden selbstständige Tätigkeiten und Kindererziehungszeiten miteingerechnet.
|
Hier finden Sie die Grundlagen der Altersvorsorge und was Sie von der gesetzlichen Rente erwarten können. |
|
Risiko Berufsunfähigkeit
|
|